Gymnasium Lindlar
  • Home
  • Schüler
    • Miteinander gestalten
    • AGs
    • Austausch
    • Wettbewerbe und Zusatzqualifikationen
    • Ehemalige
  • Schule
    • Das GymLi
    • Fächer
    • Stufeninfo
    • Konzepte
    • Förderung und Beratung
  • Organisation
    • Vertretungsplan
    • Übermittag
    • Unterrichtszeiten
    • Busverbindungen
    • Formulare
    • Termine
    • Ansprechpartner*innen
  • Eltern
    • Elternmitwirkung
    • Grundschüler
    • Förderverein
  • Aktuelles
  • Kontakt

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 2.11.2021

29. Oktober 2021gymnasiumAllgemein, Corona Informationen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

wie Sie/Ihr gewiss bereits den Medien entnommen habt, entfällt ab dem 02.11. für alle Schülerinnen und Schüler die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, solange sie in ihren Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen. Die aktuelle SchulMail ist zur genaueren Information unten angehängt.

Manche von uns mögen diese Entscheidung des Ministeriums mit Sorge, andere mit Erleichterung gehört haben.
Mir ist wichtig, dass auch ab kommende Woche jede Schülerin und jeder Schüler mit einem guten Gefühl in unsere Schule gehen kann. Deshalb bitte ich Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, um gegenseitige Rücksicht und Akzeptanz, wenn sich in unseren Klassen und Kursen Schülerinnen und Schüler sowie Kolleginnen und Kollegen für oder gegen das Tragen einer Maske entscheiden.

Herzliche Grüße und ein schönes verlängertes Wochenende!
Ihr Christoph Menn-Hilger

 

>>>>>>>>>> Beginn der SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Tags: GymLi, Gymnasium Lindlar

Ähnliche Beiträge

Informationen zum Schulbetrieb ab dem 26.05.

18. Mai 2021gymnasium

Weihnachtskonzert am GymLi

10. Dezember 2019gymnasium

Einladung des Literaturkurses

10. Mai 2019gymnasium

Organisation

  • Vertretungsplan
  • Übermittag
  • Unterrichtszeiten
  • Busverbindungen
  • Formulare
  • Termine
  • Ansprechpartner*innen
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
Gymnasium Lindlar, 2016 | Erstellt von 1A! DIGITAL GmbH